Impressum – wettscheintipps
wettscheintipps erklärt, wie sich Wettscheine überlegen lassen, und richtet sich an Leserinnen und Leser in Österreich; dieses Impressum klärt, wer die Website verantwortet.
Angaben nach ECG und MedienG
Name oder Firma, Rechtsform, Anschrift, Firmenbuchnummer samt Firmenbuchgericht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse für schnelle, direkte Kontaktaufnahme sind unter wettscheintipps.com abrufbar. Sie decken die Informationspflichten nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und die Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz (MedienG) ab.
Was die Website bietet
Geboten wird redaktionelle Information über Sportwetten in Österreich. Wetten werden hier nicht angenommen, Wettkonten nicht geführt, Gelder nicht eingenommen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern kommen über die Website nicht zustande. Fertige Wettscheine oder Prognosen mit Gewinnzusage enthält sie nicht.
Der Rechtsrahmen
Ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes ist die Sportwette in Österreich nicht; zuständig sind die neun Bundesländer, jedes mit eigenen Wettgesetzen und Bewilligungen. Weder gibt es eine österreichweite Wettbehörde noch eine gemeinsame Liste zugelassener Anbieter noch ein zentrales Sperrregister für Sportwetten. Die Wettgebühr nach § 33 TP 17 Gebührengesetz liegt seit 1. April 2025 bei 5 % vom Wetteinsatz, und der Wettanbieter schuldet sie. Eine ausländische Lizenz ist keine österreichische Bewilligung. Wetten ist ab 18 Jahren erlaubt.
Haftung für Inhalte und Links
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmäßig überprüft, doch Quoten, Wettangebote und Teilnahmebedingungen ändern sich laufend; maßgeblich sind die aktuellen Angaben des Anbieters. Für Entscheidungen, die auf diesen Inhalten beruhen, übernimmt wettscheintipps keine Haftung. Fremde Links wurden beim Setzen geprüft, für spätere Inhalte haftet der jeweilige Betreiber, und ein bekannt gewordener rechtswidriger Inhalt führt zur Entfernung des Links.
Urheberrecht
Der Schutz des österreichischen Urheberrechtsgesetzes gilt für Texte, Tabellen und Grafiken. Wer mehr nutzen will, als das gesetzliche Zitatrecht deckt, braucht vorab die schriftliche Zustimmung der Redaktion.
Hilfe, wenn Wetten zur Belastung wird
Wetten birgt ein Suchtrisiko. Hinweise auf problematisches Wettverhalten bei sich oder Angehörigen und Hilfsangebote sind bei playsponsible.at zu finden. Die Wettgesetze etwa von Wien, Niederösterreich und Oberösterreich sehen eine Selbstsperre vor, die beim Wettanbieter oder bei der Landesbehörde beantragt wird.
Stand: November 5, 2026.
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